Bibliotheksbesuch nur mit Vormerkung!
Laut der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 18/2021 vom 01.04.2021, kann die Bibliothek geöffnet bleiben, aber Sie müssen sich für einen Bibliotheksbesuch telefonisch oder per E-Mail vormerken.
Sie können die gewünschten Medien vorher bestellen und diese nach vereinbartem Termin abholen.
Die Rückgabe von Medien ist jederzeit möglich.
Diese Dringlichkeitsmaßnahme gilt voraussichtlich bis zum 30.04.2021!